Ein gut formulierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit auf allen Seiten. Doch beim Abschluss gibt es einige Knackpunkte zu beachten. Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Apothekengewerkschaft Adexa, gab in der PKA-Base auf der Expopharm einige Tipps.

Tipp Nummer 1: »Die regelmäßige Arbeitszeit gehört in den Arbeitsvertrag«, sagte Hansen. Dabei ist zu klären: Arbeitet man jede Woche die gleiche Anzahl von Stunden oder soll ein Jahresarbeitszeitkonto (JAK) vereinbart werden? Dann liegt die Arbeitszeit jede Woche zwischen 75 und 130 Prozent der vereinbarten Stundenzahl. Zwar kann die Apothekenleitung ihre Mitarbeiter dann flexibler einteilen und die Angestellten müssen in Sonderzeiten nicht auf Überstunden zurückgreifen. Hier weiterlesen…