Wie lässt sich ein qualitativer Nutzen durch den Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern im Bereich der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus nachweisen? Antworten gab es beim ADKA-Jahreskongress.

»Die Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus ist längst gesetzlich vorgeschrieben«, betonte Apothekerin Dr. Dagmar Horn vom Universitätsklinikum Münster  beim ADKA-Jahreskongress in Nürnberg. Als Beispiel führte die Apothekerin die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2015 an. Horn räumte ein, dass der Kostendruck auf Krankenhäuser wahnsinnig hoch sei und man nicht automatisch offene Türen beim Klinikmanagement einrenne, wenn man um weitere Stellen in der Krankenhausapotheke bittet. »Sie müssen es schaffen, dass die AMTS auch im Management des Krankenhauses als Wettbewerbsvorteil angesehen wird und mit für die Zukunft des Hauses als entscheidend angesehen wird«, so der Appell der Referentin. Hier weiterlesen…