Die Austauschpflicht ist gerade in Kraft, da lässt die erste Rabattvertragsausschreibung nicht auf sich warten. Das BMG spricht sich gegen Exklusivzuschläge aus, hinkt aber gesetzgeberisch hinterher. Die Apotheken pochen auf eine Vergütung des erhöhte Beratungsaufwands bei einem Austausch.
Seit dem 1. April sind Apotheken verpflichtet, auch Biologika gegen preisgünstige Alternativen, soweit vorhanden, auszutauschen. Ende April startete die Techniker Krankenkasse gemeinsam mit GWQ eine Ausschreibung für sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen. Gelten würden die Rabattverträge für 40 Krankenkassen mit zusammen mehr als 30 Millionen Versicherten. Gebote sind bis Anfang Juni möglich, in Kraft treten sollen die Verträge dann zum 1. Januar. Hier weiterlesen…