Ein Jahresarbeitszeitkonto bietet der Apothekenleitung Flexibilität beim Einsatz von Personal – Flexibilität wird aber auch von den Arbeitnehmenden verlangt. Vor einem Vertragsabschluss sollte man daher überlegen, ob das Modell zu einem selbst und der jeweiligen Lebenssituation passt, rät Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Apothekengewerkschaft Adexa.

Das Jahresarbeitszeitkonto (JAK) ist ein Begriff aus den Tarifverträgen im Apothekenbereich. Statt einer wöchentlich festgelegten Arbeitszeit kann die Stundenzahl hierbei variieren: Die Angestellten arbeiten jede Woche zwischen 75 und 130 Prozent der vereinbarten Stundenzahl – bei Vollzeitkräften bedeutet das zwischen 29 und 48 Stunden. Hier weiterlesen…