Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine Honorarreform eignen sich nicht, um ertragsschwache Offizinen zu stärken und damit dem Apothekensterben Einhalt zu gebieten. Zu diesem Schluss kommt der Volkswirt Professor Georg Götz von der Universität Gießen in seinem Gutachten, das er heute beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Potsdam vorgestellt hat. Er plädiert für die Einführung eines gestaffelten Apothekenzuschlags.
Ende Dezember präsentierte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) Eckpunkte zu einer Honorarreform, seitdem wartet die Apothekerschaft auf einen Gesetzentwurf. Mit der Reform will Lauterbach vor allem Landapotheken stärken. Geplant ist unter anderem, das Fixum sukzessive anzuheben – auf 8,54 Euro im kommenden Jahr und auf 8,73 Euro im Jahr 2026. Im Gegenzug soll der prozentuale Zuschlag von derzeit 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis schrittweise auf 2 Prozent sinken. Die Krankenkassen will das BMG durch die Reform nicht zusätzlich belasten. Hier weiterlesen…