Die Landesapothekerkammer Hessen wünschte sich ein Ende verpflichtender Identitätsprüfungen bei zertifizierten Ausgangsstoffen. Ein entsprechender Antrag wurde auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) aber mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Landesapothekerkammer Hessen hat beim Deutschen Apothekertag einen Antrag eingereicht, der eine Änderung § 11 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung vorsieht. Demnach soll die verpflichtende Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen in Apotheken entfallen, wenn deren Qualität bereits durch ein Prüfzertifikat eines GMP-zertifizierten Herstellers nachgewiesen ist. Die Kammer klagt, dass die aktuelle Regelung in der Praxis oft zu unnötigen Doppelprüfungen führe und nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Arzneimittelsicherheit beitrage. Hier weiterlesen…