Irreführende Werbung für Arzneimittel ist aktuell keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Damit sind die Regeln für Medikamente weniger streng als für Lebensmittel. Die Delegierten des Deutschen Apothekertags (DAT) haben sich am Mittwoch für eine Gesetzesverschärfung ausgesprochen.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat auf dem DAT einen Antrag vorgelegt, der den Gesetzgeber dazu auffordert, irreführende und/oder unlautere Werbung für Arzneimittel künftig nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand zu werten. Hier weiterlesen…