Seit April gilt für Biosimilars ein verpflichtender Austausch ähnlich den Generika. Im Gegensatz zu Letztgenannten sind exklusive Rabattverträge bei biologischen Arzneimitteln aber vorerst noch verboten. Bei einer Diskussionsrunde in der Pharma-World wurde deutlich, dass das am besten so bleiben sollte.
»Biosimilars sind EU-zugelassene Folgeprodukte von biologischen Arzneimitteln, die ihren Patentschutz verloren haben«, definierte Professor Dr. Theo Dingermann, Senior Editor der PZ. »Sie sind jeweils von einem Referenzarzneimittel abgeleitet und gegen dieses in Head-to-Head-Vergleichen geprüft. Hier weiterlesen…